Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 02.10.2019
  1. Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Für den Geschäftsverkehr der Roland Gareis Consulting GmbH, Reisnerstraße 40/1, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 135526d, gelten im Zusammenhang mit Überbetrieblichen Trainings ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Teilnehmer“ genannt, wobei dies auch die weibliche Form umfasst. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Roland Gareis Consulting GmbH, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
    Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der Roland Gareis Consulting GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
  2. Anmeldung: Die Anmeldung zu den Trainings der Roland Gareis Consulting GmbH kann online oder per E-Mail erfolgen. Nach Erhalt der Anmeldung wird dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail gesendet. Mit Eingang der Anmeldebestätigung im elektronischen Posteingang des Teilnehmers wird die Anmeldung verbindlich, unabhängig vom Zeitpunkt des Zahlungseinganges der Teilnahmegebühr, und der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Roland Gareis Consulting GmbH kommt damit zustande. Etwa eine Woche vor Trainingsbeginn erhalten alle angemeldeten Teilnehmer nochmals ein Informations-Mail mit den wichtigsten Informationen zum Training.
    Mit der verbindlichen Anmeldung zu Trainings der Roland Gareis Consulting GmbH erklärt sich der Teilnehmer bereit, auf den Teilnehmerlisten des Trainings geführt zu werden (Vorname, Nachname, Unternehmen). Die Teilnehmerlisten werden ausschließlich an die Teilnehmer des jeweiligen Trainings ausgegeben und nicht an Dritte weitergegeben. Falls der Teilnehmer nicht auf dieser Liste aufscheinen will, muss er dies der Roland Gareis Consulting GmbH bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Trainings bekannt geben.
  3. Teilnahmegebühren: Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Trainingsunterlagen, Pausen- und Mittagsverpflegung. Übernachtungen, sonstige Nebenkosten und Park- oder Garagengebühren sind in der Teilnahmegebühr nicht enthalten. Alle Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person, exkl. der gesetzlichen USt. Die Rechnungslegung erfolgt spätestens 2 Wochen vor Trainingsbeginn, der darauf ausgewiesene Betrag ist binnen 14 Tagen ohne Abzug und spesenfrei zu überweisen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Roland Gareis Consulting GmbH berechtigt, neben Mahngebühren auch Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Der Teilnehmer verpflichtet sich im Falle des Verzugs auch zur Zahlung von allenfalls erforderlichen Inkassospesen eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts.
  4. Änderungen bzw. Absage von Trainings: Die Roland Gareis Consulting GmbH behält sich vor, in Ausnahmefällen, notwendige Änderungen des Trainingstermins, des Veranstaltungsorts oder der Trainer vorzunehmen. Wir behalten uns weiters vor, Trainings bis 3 Wochen vor ihrem Beginn abzusagen bzw. zu verschieben, sofern die Mindest-Teilnehmeranzahl (Seminar- bzw. Lehrgangsabhängig) nicht erreicht wird. Die Teilnehmer werden telefonisch oder per E-Mail über Änderungen bzw. Absagen informiert. Allenfalls werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren ohne Abzug umgehend rückerstattet bzw. besteht die Möglichkeit zur Umbuchung; jegliche weitergehenden Ansprüche der Teilnehmer sind ausgeschlossen.
  5. Teilnahmebestätigung: Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Teilnahme (mindestens 75% des gebuchten Trainings) eine Teilnahmebestätigung.
  6. Stornobedingungen: Eine einmalige Umbuchung ist zu einer Gebühr von EUR 100,- (zzgl. 20% USt.) möglich. Weitere Umbuchungen sind ausgeschlossen. Im Falle einer Abmeldung bis spätestens drei Wochen vor Trainingsbeginn wird eine Stornogebühr von 25% der Teilnahmegebühr fällig; bei einer Abmeldung bis spätestens zwei Wochen vor Trainingsbeginn beträgt die Stornogebühr 50% der Teilnahmegebühr. Bei Nicht-Teilnahme ohne vorherige Abmeldung bzw. Abmeldung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Trainingsbeginn ist die gesamte Teilnahmegebühr zu bezahlen. Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers, der nicht bereits zuvor für das betreffende Training angemeldet war, entfällt die Stornogebühr.
  7. Copyright: Die Trainingsunterlagen sind geistiges Eigentum der Roland Gareis Consulting GmbH und urheberrechtlich geschützt. Jeder Teilnehmer erhält die Trainingsunterlagen als Hardcopy zur Verfügung gestellt. Trainingsteilnehmer sind berechtigt, alle vermittelten Methoden und Konzepte selbst anzuwenden. Sie sind jedoch nicht berechtigt, diese in organisierter Form, unabhängig ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht, an Dritte weiterzuvermitteln. Auch die Vervielfältigung der Unterlagen bzw. die Übertragung der Unterlagen in ein anderes, beispielsweise digitales Format, ist nicht gestattet.
  8. Haftung: Die Roland Gareis Consulting GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände oder Wertsachen der Trainingsteilnehmer, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von RGC-Mitarbeitern zurückzuführen, wofür der Anspruchsteller nachweispflichtig ist. Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während der Pausen im Trainingsraum verbleiben, ist eine Haftung der Roland Gareis Consulting GmbH jedenfalls ausgeschlossen. Grundsätzlich ist die Roland Gareis Consulting GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Schadenersatz in allen in Betracht kommenden Fällen verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Roland Gareis Consulting GmbH ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger bzw. innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Schädigung.
  9. Datenschutz: Die Roland Gareis Consulting GmbH behandelt sämtliche ihr von den Teilnehmern überlassenen Daten vertraulich. Persönliche oder geschäftliche Informationen, wie z.B. Name, E-Mail-Adresse und Post-Adresse werden ausschließlich zur individuellen Betreuung der Teilnehmer, zur Abwicklung der mit diesen geschlossenen Verträge, zu Abrechnungszwecken, zur Kommunikation über Bestellungen, zur Übersendung von Produktinformationen und für die (technische) Administration verwendet. Mit Abschluss eines Vertrags stimmen die Teilnehmer einer Verwertung und Verarbeitung ihrer Daten in diesem Ausmaß ausdrücklich zu und erklären sich damit einverstanden, dass sie zukünftig über Dienstleistungen der Roland Gareis Consulting GmbH informiert werden. Die Teilnehmer können ihre Einwilligung hinsichtlich der Information über Dienstleistungen der Roland Gareis Consulting GmbH jederzeit widerrufen.
  10. Formerfordernis: Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
  11. Aufrechnung: Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche der Roland Gareis Consulting GmbH mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
  12. Subunternehmer und Qualifikation der Trainer: Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig. Die Roland Gareis Consulting GmbH garantiert, dass sie für ihre Veranstaltungen ausschließlich Trainer einsetzt, die die dafür erforderliche Qualifikation besitzen. Teilnehmer haben jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte darüber hinausgehende Qualifikation oder Ausbildung ihrer jeweiligen Trainer.
  13. Gerichtsstand und Rechtswahl: Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der Roland Gareis Consulting GmbH vereinbart. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.
  14. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

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